Neue Maschinenverordnung
(EU) 2023/1230

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 14. Januar 2027 für 80.000 Maschinenbauunternehmen in der EU - am 14. Juni 2023 ist sie in Kraft getreten.

Deutschland ist weltweit drittgrößter Maschinenproduzent. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 6.600 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus mit über einer Million Beschäftigten. In der EU waren es 80.000 Unternehmen und rund drei Millionen Beschäftigte. Der Maschinenbau ist einer der größten Industriezweige in der EU-Wirtschaft und der EU-Binnenmarkt steht für verkaufte Maschinen und Anlagen im Wert von 586 Milliarden Euro.

Für diese 80.000 Unternehmen gilt ab dem 14. Januar 2027 die neue Maschinenverordnung, (EU) 2023/1230. Am 14. Juni 2023 ist sie in Kraft getreten und ist ab dem 14. Januar 2027 als Ganzes wirksam. Als Verordnung gilt sie unmittelbar und ermöglicht Käufern von Maschinen die Vergleichbarkeit der Sicherheitsstandards im europäischem Raum.

Inhaltlich ist sie an die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angelehnt – der Aufbau wurde überarbeitet und Benennungen präzisiert. Die Themen „Security“ und dem Schutz gegen Korrumpierung sowie „künstliche Intelligenz“, die im Anhang 3 aufgeführt werden, sind Neuerungen und im Rahmen der Herstellerpflichten als Herstelleraufgabe beschrieben. Diese neuen technischen Entwicklungen wurden hier in dem Kontext „Maschinensicherheit“ neu aufgenommen. Erweiternd wird zu dem Thema „KI“ an einer separaten Verordnung gearbeitet.

Zentrales Element für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU bleibt die Risikobeurteilung durch den Hersteller, die die Sicherheitsanforderungen nach dem Stand der Technik prüft und sicherstellt. Sind die allgemein anerkannten Regeln, wie Normen und ihre Bewährung in der Praxis in der Sicherheitstechnik umgesetzt sowie die bestimmungsgemäße Verwendung beschrieben, kann der Hersteller selbständig die EU-Konformitätserklärung ausstellen und dies mit einem CE-Zeichen an der Maschine dokumentieren.

Neu! Präsenz-Seminar S3 - W8-1 :

Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - Pflichtübung oder Chance?

S3-W8-1

Anmeldung

Fazit: Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 werden die Standards für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU mit 27 Mitgliedsstaaten + 4 EFTA-Staaten unmittelbar wirksam. 80.000 Hersteller in der EU müssen die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen – auch für neue Technologien wie Datenverkehr und KI. Sie sind in der EU der Maßstab für sicheres und gesundes Arbeiten an Maschinen und bieten den Käufern von Maschinen eine Vergleichbarkeit des Sicherheitsniveaus.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-maschinen-und-anlagenbau.html

https://www.vdma.org/documents/34570/6128644/MaBiZ_2021.pdf/bf9c7f0f-f094-3b99-d43a-d3b30a6e47a5?t=1617961887626

Bildnachwis: Bestand DEdok

zurück